Schutzvorschriften
Welche Schutzvorschriften gelten? Wichtige Hinweise.
Badbesuch – Abstand, Maskenpflicht, Hygiene
Die maximal zugelassene Gästezahl pro Zeitfenster ist immer aktuell im Ticketsystem ersichtlich; die Zählung wird über das Ticketverfahren geregelt.
Mindestabstand
Im gesamten Bad ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Maskenpflicht
Im Eingangs-, Sanitär- und Umkleidebereich und den Wegen dorthin ist das Tragen einer Maske Pflicht. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Zutritt
Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig, dies gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bei Änderungen der CV bezüglich der „2G“ Regel wird dies umgehend im Hallenbad angewendet.
Weitere Hygienepflichten
Auch allen weiteren Hygieneregeln ist unbedingt Folge zu leisten: